Tätigkeitsschwerpunkte
- Steuerliche Beratung
Alle Rechtsformen
Rechtsformwechsel
Unternehmensnachfolge
Erbschaftssteuerberatung
Steuerbelastungsvergleiche
Prüfung von Steuerbescheiden
- Buchführung
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Offene-Posten-Buchführung
Anlagenbuchführung
- Jahresabschlüsse
Bilanzen
Einnahmenüberschußrechungen
Eröffnungsbilanzen
Zwischenbilanzen
- Deklarationsberatung
Betriebliche Steuererklärungen
Private Steuererklärungen
Prüfung von Steuererklärungen
- Durchsetzungsberatung
Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
Mitwirkung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Betriebswirtschaftliche
Beratung
Existenzgründungsberatung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Ertragsvorschau
Liquiditätsplanung
Investitions- und Finanzierungsrechnung
Honorare
und Auftragsbedingungen
Steuerberatungsleistungen
(Leistungen 1.-5.)
Der Anspruch der Vergütung setzt sich aus der Gebühr für
die erbrachten Leistungen und einem Auslagenersatz zusammen. Bei der Bemessung
der Vergütung sind die Steuerberater an die Steuerberatergebührenverordnung
(StBGebV) gebunden.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den Gebühren um eine
Wertgebühr, bei der ein Gebührenrahmen für jede Leistung
festgelegt ist. In der Regel wird als angemessene Gebühr die Mittelgebühr
angesetzt.
Neben der Wertgegühr sind die Vereinbarung einer Pauschalvergütung
sowie die Anwendung einer Zeitgebühr möglich.
Weitere Leistungen
(Leistung 6.)
Für weitere Leistungen, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar
sind, sind andere Gebührenvorschriften maßgebend, wie z.B.
das Bürgerliche Gesetzbuch.
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